Der Fürst von Leiningen
Im Zuge der Säkularisation wurde der Fürst von Leiningen neuer Landesherr.
Drei Jahre später verlor er zwar seine Souveränität an das Großherzogtum Baden, bei der Gründung des Deutschen Bundes 1815 aber wurde ihm ein ganzes Bündel von Rechten über seine ehemaligen Untertanen garantiert.
Der badische Staat versuchte zwar über Jahrzehnte hinweg immer wieder diese anachronistische Doppelbelastung seinen Bürgern von den Schultern zu nehmen – diese Bemühungen scheiterten jedoch in der Regel. Erst die Agrarunruhen des März 1848 führten zur Aufhebung der Privilegien der Standesherrschaft. Den Bauern blieben trotzdem drückende – vielfach erdrückende – Ablösungszahlungen.