Die Bauerngüter
Neben dem Fronhof gab es in Einbach ausschließlich sogenannte Zinslehensgüter des Klosters Amorbach.
In den Urbaren der Abtei sind die Abgaben dieser Güter und die Namen der Bauern, die auf diesen Flächen wirtschafteten, verzeichnet. Das in den Klosterurbaren dokumentierte Anerbenrecht hielt die Zahl der Bauerngüter recht konstant.