Die Bauerngüter

Neben dem Fron­hof gab es in Ein­bach auss­chließlich soge­nan­nte Zinsle­hens­güter des Klosters Amor­bach.

In den Urbaren der Abtei sind die Abgaben dieser Güter und die Namen der Bauern, die auf diesen Flächen wirtschafteten, verze­ich­net. Das in den Klosterur­baren doku­men­tierte Aner­ben­recht hielt die Zahl der Bauerngüter recht konstant.